top of page
unfallrecht.jpeg

Unfall? Wir helfen

ezgif-7-ee896fae66a8.gif

Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Ihre Kanzlei in Duisburg mit dem Schwerpunkt KFZ - Unfallrecht und KFZ-Schadenrecht.

sterneklein220.png

IHRE KANZLEI FÜR KFZ-HAFTPFLICHTSCHÄDEN IN DUISBURG.

Seit 6 Jahren im Unfallrecht tätig, verfügt das fünfköpfige Kanzleiteam über umfassende Expertise in der Abwicklung von KFZ-Haftpflichtschäden mit einer Aktenlage von mehreren Hundert KFZ-Unfallakten pro Jahr. Haftpflichtversicherungen handeln oft neben dem Recht und nehmen oft aus rein wirtschaftstaktischen Gründen rechtswidrige Abzüge vor. Ob frisch nach dem Unfall oder später aufkeimenden Problemen: Wir kennen uns mit allen Schadensproblemen auf wissenschaftlichem Niveau aus und helfen Ihnen.

Kostenlos bei unverschuldeten und klaren Unfällen.

Keine Anzahlung für den Anwalt oder Nachforderung einer Anwaltsrechnung bei unverschuldeten, klaren Unfällen.

kanzleielci2.jpg

Tätigkeitsschwerpunkt u.a. Verkehrsrecht, zuständig für die Prozessbearbeitung in Klagesachen - Of Counsel.

Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.

kanzleielciherrx.jpg

Ehemaliger Schadenssachbearbeiter einer namhaften KFZ-Haftpflichtversicherung, zuständig für die KFZ-Schadenbearbeitung und Aktenpflege - Of Counsel.

Ob frischer Unfall oder fortgeschrittenes Klageverfahren - Wir stehen Ihnen ab Minute eins von A-Z zur Verfügung.

Sie haben erst vor Kurzen einen Unfall erlitten und möchten diesen mit einem Verkehrsanwalt abwickeln? Oder aber Sie sind bereits konfrontiert mit einer ungenügenden Auszahlung oder einem Klageverfahren? Wir stehen Ihnen bei.

​​

Unfall anwaltlich abwickeln ab Tag 1

Aufgrund unserer stetig wachsenden Erfahrung mit mehreren hundert Unfallakten pro Jahr helfen wir Ihnen kurz nach dem Unfall mit anwaltlich-praktischen Tipps und übernehmen Ihre Unfallabwicklung anwaltlich, auf Wunsch unter Weiterleitung an einen vertrauenswürdigen Gutachter. Wir kennen uns mit allen gängigen und besonderen Unfallkonstellationen aus. So vermeiden Sie Fehler von der ersten Minute an.

Weiterleitung an zuverlässige KFZ-Ingenieurgutachter

Wenn Sie einen Sachverständigen brauchen oder die Versicherung schon schikanöse Abzüge vorgenommen hat, verfügen wir über ein Netzwerk von hochgebildeten Ingenieur - KFZ-Gutachtern, die uns bei technischen Fragen unterstützen, sodass wir souverän agieren können.

Nichtzahlung aufgrund Vorschäden - Unser Lieblingsgebiet

Die berüchtigten Ablehnungen bei Vorschäden sind ein Ärgernis, doch für uns sind sie eine Herausforderung, die wir annehmen. Mit zahlreicher Prozesserfahrung und fundiertem Wissen in der - außerordentlich komplexen und strengen - Vorschadenrechtsprechung wissen wir, wie solche Fälle zu lösen sind. Und teilen Ihnen mit, wann es aussichtslos ist.

Schmerzensgeldforderung auf medizinisch Niveau

Ob Nackenschmerzen oder mehrgradige, einschneidende Verletzungen: Wir verfügen über Erfahrung sowie einschlägige Fachliteratur mitsamt Schmerzensgeldtabellen, mit welchen wir bei dem Erstgespräch eine belastbare Forderungssumme beziffern. Wir verfügen zudem über ein starkes medizinisches Netz von Orthopäden in unmittelbarer Kanzleinähe, die Sie bei Ihren Verletzungen unterstützen.​​​

ezgif-7-ee896fae66a8.gif

Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

wallverkehrsrecht.jpg

EINSATZGEBIET

Im Ruhrgebiet und in NRW für Sie tätig - Dank Ing. - Gutachternetzwerk.

Wir arbeiten eng mit drei Ingenieur - Gutachterbüros (Raum Dinslaken, Raum Siegen, Raum Köln) zusammen und können daher Ihren Unfall in ganz NRW übernehmen. Ihr Gutachter fährt zu Ihnen hinaus und nimmt vor Ort den Unfall auf.

Den Unfall wickelt unsere Kanzlei dann digital ab, sodass ein Kanzleibesuch meist nicht notwendig ist.

ezgif-7-ee896fae66a8.gif
nrwmapkfz.png

BEWERTUNGEN DER KANZLEI

AEnB2UoBKbZ8IUbP17DRjmsFret-3ZASb1RV-wDWFEuWHMt8IM3bSh7zrv5RAkcWZps10sw5rPs5tEA4kYhWKeUwhJ

Leistungsfelder

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Unfall-Schadenregulierung. Wir setzen uns leidenschaftlich für unsere Mandanten ein lösen selbst die komplexesten Schadensfälle. Von dem Erstgespräch mit Fahrzeugbegutachtung bis hin zu Ablehnungssachen.

Sie möchten nach einem Unfall Ihre Kasko in Anspruch nehmen? Achtung: Wir kennen uns mit der kombinierten Regulierung mit der gegn. Haftpflicht und Ihrer Kasko aus. So können Sie mit einem  Plus abrechnen und die Selbstbeteiligung einsparen.

Haben Sie Verletzungen erlitten? Wir prüfen Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir benutzen aktuelle Schmerzensgeldliteratur für die Kalkulation und berücksichtigen Schockschäden und Haushaltsführungsschäden.

Nimmt die Versicherung eine ungerechte Haftungsverteilung (z.B. 30%, 50%) vor, gehen wir konsequent dagegen vor. Wir ermitteln die gerechte Haftungsverteilung, sammeln umfangreiche Beweismittel und schlagen zurück.

  • Klärung der Haftungsverteilung bei typischen Unfallkonstellationen (z. B. Vorfahrtsverletzung, Abbiegeunfälle)

  • Unterstützung bei der Beweisführung durch Zeugenbeweise

  • Auswertung von Lichtbildern zur Rekonstruktion des Unfallhergangs

  • Haftung bei Parkschäden und Unfällen auf Parkplätzen

  • Klärung von Haftungsansprüchen bei Missachtung von Verkehrsregeln

  • Unterstützung bei der Dokumentation von Unfallspuren

  • Vorgehen bei unklarer Beweislastverteilung zwischen den Parteien

  • Anwaltliche persönliche Erstberatung und Schadenseinforderung nach Unfall

  • Klärung der Schadenshöhe, Nutzungsausfall, Mietwagen, Reparatur oder Verkauf und der Haftung

  • Vorgehen bei Ablehnung oder Teilzahlung

  • Prozessvertretung bei Klage gegen Sie oder Ihrer Klage

  • Qualitative Schadenseinforderung: Regelmäßige Schstandsanfragen, juristische Gegenstellungnahme und techn. Gegengutachten bei jedem Mandanten & jedem Abzug

  • Kostenlos bei unverschuldetem Unfall

  • Unterstützung bei der Schadensmeldung und Dokumentation

  • Prüfung der Deckung durch die Kaskoversicherung

  • Verhandlung mit der Versicherung über Reparaturkosten

  • Klärung von Fragen zur Eigenbeteiligung

  • Unterstützung bei Streitigkeiten über Schadensumfang

  • Beratung zu Totalschaden und Restwertabrechnung

  • Ermittlung der Anspruchsgrundlage bei Personenschäden

  • Berechnung der Schmerzensgeldhöhe anhand aktuellster Schmerzensgeldliteratur

  • Unterstützung bei der Einholung medizinischer Gutachten

  • Beratung zur angemessenen Höhe des Schmerzensgelds

  • Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung

  • Unterstützung bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen

ezgif-7-ee896fae66a8.gif

Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Used-2013-Ferrari-458-Spider-Tastefully-Modified-Race-Seats-LOADED-w-Carbon-Speciale-Wheel

FÄLLE

Unfallrechtliche Verfahren der Kanzlei.

aaa.jpeg

Urteil nach Berufung: Versicherung muss 100% statt 50% zahlen.

 

Parkplatzunfall, beide Fahrzeuge rangieren, Mandantenfahrzeug steht und hupt: Außergerichtlich zahlt die Versicherung nur 50% des Schadens aus. Das AG bestätigt die 50%. Mandant wechselt den Anwalt und sucht uns auf, wir legen Berufung am Landgericht Duisburg ein. Es existiert nämlich jüngere Rechtsprechung, nach welcher das Sekunden stillstehende KFZ nicht haftet. Nach einem kurzem Verfahren obsiegen wir.

Kosten - FAQ


Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an. Gerne rufen Sie uns an - Bei klaren Unfällen beraten wir Sie ohne Kosten.

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen. Auch hier gilt: Bei klaren und unverschuldeten Unfällen werden wir kostenfrei für Sie tätig.

Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Unfallrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Bei Unfällen machen wir daher immer auch unsere Anwaltskosten ergänzend geltend - Sie werden nicht belastet. Höchstrichterlich wurde entschieden, dass Sie auch bei klaren, einfach wirkenden Unfällen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten haben.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und verkehrsrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.

 

Das ist insbesondere wichtig bei kritischen Konstellationen, d.h. bei unklaren oder bestrittenen Unfallkonstellationen, oder aber wenn die Versicherung blockiert und Klage erforderlich ist. Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.

 

Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos telefonisch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

WIR SIND VOR ORT FÜR SIE DA.

Mandantenparkplätze hinter der Kanzlei verfügbar - Sprechen Sie uns telefonisch hierauf an.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

sterneklein220.png
bottom of page