SIE HABEN FRAGEN - UND WIR DIE ANTWORTEN.
Nach einem Unfall stehen viele Betroffene vor der Frage, was nun zu tun ist – und machen manchmal früh gravierende Fehler. Eine der größten Fallen: Reparaturausführung ohne Gutachten, oder der direkte Kontakt zur gegnerischen Versicherung. Schon ein beiläufig geäußerter Satz kann Ihre berechtigten Ansprüche gefährden. Wichtig zu wissen: Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter und einen eigenen Anwalt – und die Kosten dafür muss grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen. Lassen Sie sich also nicht auf scheinbar „kulante“ Angebote oder Telefonate ein – sie dienen fast immer nur einem Zweck: der Kürzung Ihrer Ansprüche. In unserer Unfall-FAQ klären wir, was Ihnen zusteht und wie Sie sich richtig verhalten.

Tätigkeitsschwerpunkt u.a. Verkehrsrecht, zuständig für die Prozessbearbeitung in Klagesachen.

Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.

Ehemaliger Schadenssachbearbeiter einer namhaften KFZ-Haftpflichtversicherung, zuständig für die KFZ-Schadenbearbeitung und Aktenpflege
FAQ
Wer bezahlt den eigenen Anwalt und den unabhängigen Gutachter?
Trifft Sie kein Mitverschulden, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sämtliche Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten übernehmen. Das gilt sowohl für außergerichtliche als auch für gerichtliche Aufwendungen. Versicherungen rechnen unmittelbar mit Anwalt und Gutachter ab, sodass Sie keine Vorleistungen erbringen müssen.
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Was sind die ersten Schritte direkt nach dem Unfall?
Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck, um Folgeunfälle zu vermeiden. Fotografieren Sie anschließend Fahrzeuge, Spuren und Umgebung aus mehreren Perspektiven. Bei Personenschäden, hohem Sachwert oder streitiger Schuldfrage rufen Sie unbedingt die Polizei und notieren die Daten aller Zeugen.
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Welche Fotos sind sinnvoll?
Erstellen Sie Übersichtsaufnahmen des Unfallortes samt Fahrzeugpositionen sowie detaillierte Bilder von Bremsspuren, Flüssigkeiten und sämtlichen Beschädigungen. Ergänzen Sie Nahaufnahmen jeder Beule oder Kratzspur. Eine lückenlose Serie erlaubt dem Gutachter eine präzise Rekonstruktion und stärkt Ihre Forderungen.
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Warum sollte ich Zeugen ansprechen und ihre Kontaktdaten festhalten?
Unabhängige Zeugen können entscheidend sein, wenn Aussagen der Beteiligten auseinandergehen. Passanten verschwinden jedoch oft schnell, weshalb ihre Angaben später schwer auffindbar sind. Wer Namen, Anschrift und Telefonnummer sofort notiert, verhindert spätere Beweisprobleme.
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Soll ich mit der gegnerischen Versicherung telefonieren?
Vermeiden Sie direkte Gespräche: Spontane Formulierungen können als Schuldeingeständnis gewertet werden, auch können Fragen wie "Ist das Auto finanziert?" Ihren Anspruch sofort zunichtemachen. Verweisen Sie stattdessen auf Ihren Anwalt, der Ihre Ansprüche rechtssicher kommuniziert und unbedachte Zugeständnisse verhindert.
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Brauche ich unbedingt einen eigenen Gutachter?
Ab der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 € haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Dieser vertritt ausschließlich Ihre Interessen und kann gegnerische Gutachten korrigieren. Ein Gutachten ist wertvoll: Er dient der Beweissicherung, sodass Sie nach Gutachtenanfertigung Ihr KFZ verkaufen oder reparieren können. Auch kalkuliert ein Gutachten weitere Positionen wie Wertminderung oder die Höhe des Nutzungsausfallanspruches - Diese sind in einem Kostenvoranschlag nicht ausgewiesen. Seine Kosten zählen zum Gesamtschaden und werden daher von der Haftpflichtseite getragen.
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Was unterscheidet Reparaturschaden und Totalschaden?
Liegt der Reparaturaufwand unter dem Wiederbeschaffungswert (=Wert des Autos vor dem Unfall), spricht man von einem Reparaturschaden. Übersteigen die kalkulierten Kosten diesen Wert, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall ersetzt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des derzeitigen Restwerts, den Ihr Gutachten ebenso ermittelt.
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Was bedeutet die 130-Prozent-Regel?
Ist Ihr Fahrzeug für Sie besonders wichtig, dürfen Sie es trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen. Voraussetzung: Die Reparaturkosten betragen höchstens 130 % des Wiederbeschaffungswerts und Sie behalten den Wagen mindestens sechs Monate. So bleibt Liebhabern ihr Fahrzeug erhalten, ohne auf Ersatz zu verzichten.
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Darf die Versicherung eine Nachbesichtigung verlangen?
Die Gegenseite hat kein Recht, auf eine Nachbesichtigung zu bestehen. Trotzdem muss man bei solchen Anfragen taktisch vorgehen und nicht sofort pauschal ablehnen. Wir helfen Ihnen bei solchen Anfragen und besprechen Ihre Konstellation sowie den richten Weg.
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Wann darf ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
Grundsätzlich sofort nach Gutachtenerstellung. Legen Sie aber Wert darauf, dass die Finanzierung der Reparatur durch die gegnerische Versicherung gesichert ist, sollten Sie am besten die sogenannte Reparaturfreigabe der Versicherung, bestenfalls sogar die fiktive Abrechnung abwarten. So vermeiden Sie das immer bestehende Risiko, dass die Gegnerversicherung plötzlich doch nicht zahlen will.
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Kann ich den Wagen vor Abschluss verkaufen?
Ein Verkauf ist möglich, wenn Sie etwa schnell ein Ersatzfahrzeug benötigen. Wichtig ist, dass Gutachten, Fotos und Verkaufsunterlagen vollständig angefertigt sind. Fehlen Belege, drohen Abzüge beim Restwert oder Nutzungsausfall.
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Die Versicherung zögert – was kann ich tun?
Hier helfen wir: Wir haben diverse Methoden und Mittel, um langsame Sachbearbeiter auf die Sprünge zu bringen. Diese wenden wir entsprechend Ihrer individuellen Konstellation an. Sollte alles nicht helfen, so bleibt das ultima ratio der Klageerhebung.
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Wie lange dauert eine durchschnittliche Regulierung?
Bei klarer Haftung werden Sachschäden oft innerhalb von vier bis sechs Wochen außergerichtlich beglichen. Kommen Personenschäden, Haftungsstreit oder die Anlegung einer Ermittlungsakte durch die Polizei (hierauf wollen Versicherungen oft warten, bevor sie auszahlen) hinzu, kann sich das Verfahren über Monate strecken. Konsequente anwaltliche Begleitung durch uns beschleunigt den Ablauf erheblich.
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Welche weiteren Ansprüche kommen infrage?
Neben Reparatur oder Totalschaden können Nutzungsausfall, Mietwagen, merkantile Wertminderung sowie Abschlepp- und Standkosten geltend gemacht werden. Bei Personenschäden kommen Haushaltsführungsschaden, Schockschaden und Schmerzensgeld hinzu. Wir prüfen jeden Posten einzeln gemeinsam mit Ihnen, um den maximalen Ersatz durchzusetzen.
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Wie sichere ich Schmerzensgeldansprüche?
Lassen Sie alle Verletzungen umgehend ärztlich dokumentieren, auch scheinbar kleine. Führen Sie ein Schmerztagebuch über Beschwerden, Medikamenteneinnahme und Einschränkungen. Sammeln Sie Quittungen für Heilbehandlungen, Fahrt- und Pflegekosten, damit wir den Schaden lückenlos belegen können. Sodann leiten Sie alles an uns weiter, und wir kümmern uns um den Rest.
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Was passiert bei Fahrerflucht oder fehlender Versicherung des Gegners?
Ist der Verursacher unbekannt oder nicht versichert, springt in Deutschland die Verkehrsopferhilfe ein. Alternativ kann Ihre Vollkasko zunächst regulieren und sich später regressieren lassen. Wir übernehmen sämtliche Korrespondenz und beachten dabei die strengen Meldefristen.
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Unfall mit ausländischem Auto in Deutschland - und im Ausland?
Für Unfälle in Deutschland gilt das Territorialprinzip, also deutsches Recht. Die ausländische Versicherung benennt hierfür einen Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland, an den wir Ihre Forderungen richten. Sprachliche oder rechtliche Besonderheiten klären wir für Sie. Wenn der Unfall im Ausland stattfand, gilt: Im Einzugsbereich der sogenannten Grünen Karte gibt es ebenso einen deutschen Regulierungsbeauftragten, sodass die Abwicklung meist unkompliziert abläuft, bei Streit kann Klage kann oft in Deutschland erhoben werden. Nur bei Unfällen in Nicht-Grüne-Karte-Ländern (zB Türkei) muss im Zweifel in dem jeweiligen Land geklagt werden.
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Was ist, wenn mir ein Mitverschulden angelastet wird?
Eine behauptete Teilschuld ist nicht automatisch verbindlich. Ebenso ist, was die Meisten nicht wissen, die "Entscheidung" der Polizei in keinster Weise verbindlich, die Polizei hält lediglich den Unfallhergang polizeilich fest (nicht einmal das rechtssicher). Wir besprechen Ihren Fall mit Ihnen individuell und prüfen Gutachten, Zeugenaussagen und Unfallskizzen, um die Quote zu senken oder ganz abzuwehren.
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Soll ich meine eigene Vollkaskoversicherung nutzen?
Bei unklarer Haftung oder Fahrerflucht kann es sinnvoll sein, zunächst über die Vollkasko abzurechnen. Wir analysieren, ob Selbstbeteiligung und mögliche Rückstufung wirtschaftlich sinnvoll sind oder ob Geduld bei der Haftpflichtregulierung vorteilhafter ist. Nach Abschluss fordern wir die Rückerstattung Ihrer Eigenbeteiligung.
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Warum Unfallkanzlei.NRW und Kanzlei Elci?
Wir bearbeiten jährlich mehrere Hundert Verkehrsunfälle und kennen die Einwände der Versicherungen im Detail. Ein enges Netzwerk aus Kfz-Gutachtern und Fachärzten liefert eine in sich greifende Unfallabwicklung - alles aus einer Hand. Dank KI-gestützter Unfallregulierungssoftware, einer kanzleiinternen Eigenentwicklung, profitieren Sie von verzögerungsfreien Weiterleitungen und Versicherungsanfragen und Abrechnungsschreiben. So verbinden wir persönliches Engagement mit modernster Technik für eine schnelle, transparente Regulierung.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

BEWERTUNGEN DER KANZLEI

Leistungsfelder
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Unfall-Schadenregulierung. Wir setzen uns leidenschaftlich für unsere Mandanten ein lösen selbst die komplexesten Schadensfälle. Von dem Erstgespräch mit Fahrzeugbegutachtung bis hin zu Ablehnungssachen.
Sie möchten nach einem Unfall Ihre Kasko in Anspruch nehmen? Achtung: Wir kennen uns mit der kombinierten Regulierung mit der gegn. Haftpflicht und Ihrer Kasko aus. So können Sie mit einem Plus abrechnen und die Selbstbeteiligung einsparen.
Haben Sie Verletzungen erlitten? Wir prüfen Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir benutzen aktuelle Schmerzensgeldliteratur für die Kalkulation und berücksichtigen Schockschäden und Haushaltsführungsschäden.
Nimmt die Versicherung eine ungerechte Haftungsverteilung (z.B. 30%, 50%) vor, gehen wir konsequent dagegen vor. Wir ermitteln die gerechte Haftungsverteilung, sammeln umfangreiche Beweismittel und schlagen zurück.
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Klärung der Haftungsverteilung bei typischen Unfallkonstellationen (z. B. Vorfahrtsverletzung, Abbiegeunfälle)
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Unterstützung bei der Beweisführung durch Zeugenbeweise
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Auswertung von Lichtbildern zur Rekonstruktion des Unfallhergangs
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Haftung bei Parkschäden und Unfällen auf Parkplätzen
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Klärung von Haftungsansprüchen bei Missachtung von Verkehrsregeln
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Unterstützung bei der Dokumentation von Unfallspuren
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Vorgehen bei unklarer Beweislastverteilung zwischen den Parteien
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Verzögerte Regulierung: Vorgehen und rechtliche Schritte
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Unfallflucht-Fälle: Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Verursacher
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Regulierungsablehnung der Versicherung: Prüfung und Anfechtung
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Teilzahlung durch Versicherer: Verhandlung und Nachforderung
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Unterstützung bei der Beweisführung und Schadensdokumentation
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Beratung zu Schadenspositionen: Reparatur, Nutzungsausfall und Wertminderung
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Vertretung bei Auslandsunfällen
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Unterstützung bei der Schadensmeldung und Dokumentation
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Prüfung der Deckung durch die Kaskoversicherung
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Verhandlung mit der Versicherung über Reparaturkosten
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Klärung von Fragen zur Eigenbeteiligung
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Unterstützung bei Streitigkeiten über Schadensumfang
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Beratung zu Totalschaden und Restwertabrechnung
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Ermittlung der Anspruchsgrundlage bei Personenschäden
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Berechnung der Schmerzensgeldhöhe anhand aktuellster Schmerzensgeldliteratur
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Unterstützung bei der Einholung medizinischer Gutachten
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Beratung zur angemessenen Höhe des Schmerzensgelds
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Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung
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Unterstützung bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen
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FÄLLE
Unfallrechtliche Verfahren der Kanzlei.

VERKEHRSRECHT UND ZIVILRECHT
EINGESPIELTES TEAM
IHRE VERBRAUCHERKANZLEI
IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL
Schwerpunktmäßig im Schaden- und Vertragsrecht tätig
Sorgfalt, Methodik, Akribie
Vertretung von Privatpersonen, Gutachtern, Werkstätten, mobilen Firmen und Versicherungen
Dienstleistung ist unsere Leidenschaft
Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.
Von Tag eins an liegt der Hauptschwerpunkt der Kanzlei, neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten, in der Unfallregulierung. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Unfallsachen. Unsere Erfahrung ist uns alltäglich nützlich - Mit Sachbearbeitern kommunizieren wir in der "Versicherersprache". Auch übliche Fahllstricke von Händlern und Vollkaskoverträgen kennen wir.
Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.
Das Mandantenspektrum der Kanzlei umfasst private Geschädigte im Kern. Diesen helfen wir bei der Vertretung gegenüber der Gegnerversicherung sowie der Unfallbetreuung. Daneben vertreten wir zuweilen auch Haftpflichtversicherer, sobald unser Mandant selbst einer Klage ausgesetzt ist. Überdies arbeiten wir eng mit Sachverständigen und Werkstätten zusammen.
THEMEN ZUM KFZ-SCHADEN- UND VERKEHRSRECHT
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Kosten - FAQ
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an. Gerne rufen Sie uns an - Bei klaren Unfällen beraten wir Sie ohne Kosten.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen. Auch hier gilt: Bei klaren und unverschuldeten Unfällen werden wir kostenfrei für Sie tätig.
Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Unfallrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Bei Unfällen machen wir daher immer auch unsere Anwaltskosten ergänzend geltend - Sie werden nicht belastet. Höchstrichterlich wurde entschieden, dass Sie auch bei klaren, einfach wirkenden Unfällen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten haben.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und verkehrsrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.
Das ist insbesondere wichtig bei kritischen Konstellationen, d.h. bei unklaren oder bestrittenen Unfallkonstellationen, oder aber wenn die Versicherung blockiert und Klage erforderlich ist. Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.
Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos telefonisch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.









